Terms of Service / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen HØJKANT Jungslund & Lichtenberg Creative GmbH

Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche mit der HØJKANT
Jungslund & Lichtenberg Creative GmbH, Torstr. 171, 10115 Berlin (im Folgenden „Wir“ oder „Uns“) geschlossenen
Verträge. Auftraggeber werden im Folgenden „Sie“ oder „Auftraggeber“ genannt.
Diese AGB enthalten u.a. Regelungen, die sich ausschließlich auf Unternehmer im Sinne von § 14 BGB beziehen. Diese
Klauseln finden auf Verbraucher im Sinne von § 13 BGB keine Anwendung und sind entsprechend kenntlich gemacht.

1. Vertragsgegenstand / Zustandekommen von Verträgen

1.1. Vertragsgegenstand sind die jeweils in einem Angebot von uns genannten Leistungen gemäß dem dort enthaltenen
Leistungsverzeichnis, Unser Leistungsangebot kann u.a. folgende Einzelphasen beinhalten:
a.) Kampagnenplanung (maximal zwei Abnahmeschleifen)
b.) Auftragsproduktion (Umsetzung Kampagnenplanung)
c.) Postproduktion (Digitale Nachbearbeitung der Auftragsproduktion)
d.) Bereitstellung der Auftragsproduktion (inkl. Einräumung von Nutzungsrechten, vgl. Ziffer 2.)

1.2. Der Vertrag mit uns kommt zustande, indem Sie das Angebot in Textform (z.B. Bestätigung per E-Mail;
Unterzeichnung des Angebots und Übersendung an uns als gescannte Datei oder per Fax) oder Schriftform (z.B.
Unterzeichnung und Übersendung an uns per Post) annehmen. Mit dem Zugang bei uns kommt der Vertrag (im
Folgenden „Auftrag“ genannt) zustande. Sofern Sie Änderungen in dem Angebotstext vornehmen und uns schicken,
stellt dies ein von Ihnen unterbreitetes Angebot dar. Der Auftrag kommt dann erst zustande, wenn wir das Angebot
zu den geänderten Bedingungen schriftlich (E-Mail ist insoweit ausreichend) annehmen.

1.3. An ein von uns unterbreitetes Angebot sind wir vierzehn (14) Tage gebunden, es sei denn, wir haben in dem Angebot
eine kürzere Angebotsfrist vermerkt.

1.4. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen selbst oder durch Dritte (z.B. freie Mitarbeiter oder Subunternehmen) zu
erbringen. Für von uns mit der Leistungserbringung beauftragte Dritte haften wir im Umfang dieses Vertrages, sofern
in einem Auftrag nicht abweichend geregelt

2. Nutzungsrechte

2.1. Mit der vollständigen Zahlung der gemäß Auftrag geschuldeten Vergütung räumen wir Ihnen beschränkt auf den im
Auftrag vereinbarten Umfang (zeitlich, örtlich, inhaltlich) die Nutzungsrechte an den von uns im Rahmen des
Auftrags erbrachten Leistungen ein. Sofern im Auftrag keine abweichende Regelung getroffen wird, gilt die
Rechtseinräumung für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Bereitstellung der Auftragsproduktion (Ziff. 1.1.b.).
Nutzungen unserer Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen stets einer weiteren
vorherigen Vereinbarung. Nicht eingeräumt und/oder übertragen werden Rechte, die von Verwertungsgesellschaften
(z.B. GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst) wahrgenommen werden.

2.2. Sofern von uns für Sie im Rahmen eines Auftrags Nutzungsrechte an vorbestehenden Werken und/oder Aufnahmen
(z.B. Kompositionen, Aufnahmen musikalischer Darbietungen, Fotos etc.) Dritter („Lizenzgeber“) eingeholt werden
sollen, geschieht dies ausschließlich in dem mit Ihnen vereinbarten Umfang. Für die Einhaltung bestehender
Restriktionen des Lizenzgebers sind Sie selbst verantwortlich.

2.3. Bearbeitungen und sonstige Änderungen unserer Leistungen sind nur zulässig, soweit dies aus technischen
Gründen erforderlich ist und nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte der an der Leistungserbringung beteiligten
Urheber und/oder Leistungsschutzberechtigten verletzt.

2.4. Unter Beachtung der Rechte Dritter (siehe Ziffer 2.2.) sind wir berechtigt, die von uns entwickelten Werbemittel für
unsere Eigenwerbung zu nutzen, z.B. über unsere eigene Webseite oder Social Media Profile der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.

2.5. Die Kosten für Versand, für Versicherung, für Verpackung und für sonstige Nebenkosten tragen Sie, in der jeweils
individuell vereinbarten Höhe.

3. Termine, Verzug

3.1. Wir sind stets bestrebt, mit Ihnen vereinbarte Termine einzuhalten. Nur wenn Sie zu den vereinbarten Terminen alle
notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen und Ihren Mitwirkungspflichten
nachkommen (vgl. Ziffer 4.), sind wir in der Lage, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter
Termine, sofern es sich dabei nicht ausdrücklich um ein Fixgeschäft handelt, berechtigt Sie, wenn Sie ein
Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, nur dann zur Geltendmachung der Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte,
wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von regelmäßig mindestens vierzehn (14) Tagen gewährt
haben. Die Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens bei uns.

3.2. Verspätungen, die durch Ihre unrichtigen, unvollständigen und/oder nachträglich geänderten Informationen
und/oder Vorgaben bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, und daraus evtl. resultierende
Kostenerhöhungen gehen zu Ihren Lasten und stellen weder Verzug noch einen Verzugsschaden dar.

3.3. Auch im Falle von Fixgeschäften haften wir für Verzug nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im
Umfang gemäß Ziffer 11. Insoweit ist insbesondere die Haftung für höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Krieg,
Aufruhr, Pandemien sowie von uns unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen ausgeschlossen. In diesen Fällen
verschieben sich vereinbarte Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen
zuzüglich einer angemessenen Nachfrist. Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus von Ihnen zu
vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, eine Anpassung der mit Ihnen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.4. Sofern Sie die Auswahl von an der Leistungserbringung beteiligten Dritten getroffen haben, haften wir nicht für
Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten dieser Dritten.

4. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Auftraggebers

4.1. Sie erbringen die im Einzelfall vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellpflichten als wesentliche Vertragspflicht in der
erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Abnahme- und Prüfpflichten sind von Ihnen stets
unverzüglich zu erfüllen, um Verzögerungen in unserer Leistungserbringung zu vermeiden.

4.2. Gegebenenfalls benennen Sie einen Ansprechpartner, der Sie in allen, den Vertragsgegenstand betreffenden
Belangen, rechtlich wirksam vertritt.

4.3. Sofern Sie uns Materialien (z.B. Logos, Grafiken, Fotos, Filmmaterial, Musik etc.) für unsere Leistungserbringung im
Rahmen eines Auftrags zur Verfügung stellen, geschieht dies frei von Rechten Dritter und Sie garantieren, dass die
Nutzung, Bearbeitung und Umgestaltung im Rahmen unserer Leistungserbringung zulässig sind.

5. Änderungen der Leistung

5.1. Sofern Sie die im Auftrag festgelegten Leistungen von uns nachträglich ändern wollen, werden wir, ggf. gegen
gesonderte Vergütung, die Möglichkeit prüfen, die gewünschten Änderungen durchzuführen.

5.2. Soweit gewünschte Änderungen unseren Aufwand erhöhen oder die Termineinhaltung gefährden, können wir eine
angemessene Erhöhung der Vergütung bzw. Verschiebung der Termine verlangen.

5.3. Wir werden derartige Änderungs- und/oder Erhöhungsansprüche in angemessener Frist geltend machen. Sie gelten
als akzeptiert, wenn Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind und nicht innerhalb von zwei (2) Wochen schriftlich
widersprechen.

6. Abnahme (bei Werkleistungen)

6.1. Sofern es sich bei den von uns im Rahmen eines Auftrags zu erbringenden Leistungen um Werke handelt und/oder
Abnahmevereinbarungen in einem Auftrag getroffen wurden, ist die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von fünf (5) Tagen nach Vorlage des Werks oder eines Teilwerks zu erklären.

6.2. Der Abnahmezeitraum verlängert sich um einen eventuellen Fehlerbehebungszeitraum, soweit Sie wegen Fehlern in
der Prüfung des Werks erheblich beeinträchtigt waren.

6.3. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von Ihnen zu unterzeichnen ist. Die Abnahme kann auch per E-Mail
erklärt werden. Wird eine Abnahme nicht erteilt, weil das Werk/die Leistung nicht im Wesentlichen vertragsgemäß
ist, so ist dies im Protokoll konkret zu begründen.

6.4. Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht, so gilt die Abnahme als erteilt.

6.5. Eine Nutzung des gelieferten Werks/der Leistung, gleichgültig ob ganz oder teilweise, gilt als Abnahme des
Werks/der Leistung als Ganzes.

6.6. Soweit im Rahmen eines Auftrags vereinbart wird, dass Zwischenergebnisse unserer Leistungen/Werke zur
Abnahme von uns vorgelegt werden, haben Sie Fehler unverzüglich anzuzeigen. Das Zwischenergebnis gilt als
abgenommen, wenn Sie dieses nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen ablehnen bzw. nicht innerhalb von fünf (5)
Werktagen nach Übergabe der verbesserten Fassung diese ablehnen. Mit der Abnahme von Zwischenergebnissen
erkennen Sie an, dass die Werke/Leistungen zu diesem Zeitpunkt dem Auftrag entsprechen.

6.7. Wurden einzelne Leistungsphasen durch Sie abgenommen (Ziff. 1.1.a), ist die Verweigerung der Abnahme für
nachfolgende Leistungsphasen (Ziff. 1.1.b.-1.1.d.) ausgeschlossen

7. Reisekosten
Sofern für die Erbringung unserer Leistungen Reisetätigkeiten anfallen, werden Ihnen die Reisespesen, sofern Sie
Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, nach gültigen steuerlichen Pauschalsätzen bzw. nach Vorlage der Belege
berechnet.

8. Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

8.1. Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gilt das Folgende: Alle in Angeboten genannten Beträge verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2. Falls keine Termine für die Rechnungsstellung vereinbart sind, so folgt sie der Leistungserbringung entsprechend
monatlich. Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der
Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen.

8.3. Sofern in einem Auftrag nicht abweichend geregelt, sind wir berechtigt, unmittelbar nach Auftragserteilung eine
Anzahlung in Höhe von regelmäßig fünfzig Prozent (50 %) des Gesamtauftragswertes in Rechnung zu stellen.

8.4. Wenn Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen.

8.5. Grundlage für jede Leistungserbringung ist Ihre Kreditwürdigkeit. Wird uns während der Vertragsdauer Negatives
über die Kreditwürdigkeit bekannt und sehen wir hierdurch unseren Zahlungsanspruch gefährdet oder zahlen Sie
fällige Beträge nicht vertragsgemäß, so sind wir berechtigt, unsere weitere Leistungserbringung an die Zahlung von
Vorauszahlungen zu knüpfen, Sicherheiten zu fordern oder von laufenden Verträgen zurückzutreten.

8.6. Bei Zahlungsverzug von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB von mehr als vierzehn (14) Tagen ist eine pauschale
Mahngebühr von 2% des offenen Betrags, jedoch maximal 1.000,00 €, aber mindestens 50,00 € geschuldet. Unser
Anspruch auf Verzugszinsen sowie Ihre Möglichkeit des Nachweises, dass uns ein geringerer Schaden entstanden
ist, bleiben unberührt. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen des BGB.

9. Ansprüche bei Mängeln

9.1. Unsere Leistungen sind frei von Mängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die in der Leistungsbeschreibung
beschriebene Beschaffenheit haben und keine von uns zu vertretenden Rechtsmängel aufweisen. Sofern nichts
Abweichendes vereinbart ist, sind wir lediglich verpflichtet, unsere Leistungen im Land des Erfüllungsortes frei von
Rechten Dritter zu erbringen.

9.2. Sofern Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind, setzt die Geltendmachung von Mängeln voraus, dass Sie Ihren nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach
Erhalt der Leistung in Textform ordnungsgemäß nachgekommen sind.

9.3. Die Frist innerhalb der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ihre Ansprüche geltend machen können, beträgt ein (1)
Jahr ab Lieferung bzw. ab Abnahme.

9.4. Im Falle von Mängeln gemäß dem voranstehenden Abschnitt stehen Ihnen nach unserer Wahl ein Anspruch auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Minderung oder Rücktritt können Sie erst verlangen, wenn Sie erfolglos eine
Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von mindestens drei (3) Wochen gesetzt haben und unser Versuch einer
Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Im Fall des Rücktritts müssen Sie die
genannte Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung verbinden.

9.5. Voraussetzung für Ihre Mängelansprüche ist die ordnungsgemäße Handhabung und Verwendung der Produkte und
ein sicherer und geeigneter Standort. Es bestehen keine Ansprüche, wenn unsere Leistungen ohne unsere
schriftliche Zustimmung geändert wurden.

10. Haftung

10.1.Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden, die
auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, für die das Produkthaftungsgesetz eine
zwingende Haftung vorsieht, sowie in den Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit des
Vertragsgegenstandes übernommen haben.

10.2.Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung wird auf das Fünffache der vertraglich
vereinbarten Vergütung begrenzt. Sie erstreckt sich nur auf solche Schäden, mit deren Entstehung
vertragstypischerweise gerechnet werden muss.

10.3.Wir haften darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese Schäden durch unsere
Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.

10.4.Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10.5.Ihre Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren zwölf (12) Monate nach Bekanntwerden
des Schadens, wenn Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.

10.6.Sofern nicht ausdrücklich in einem Auftrag abweichend vereinbart, übernehmen wir, sofern sich keine zwingende
Haftung aus den in dieser Ziffer 11. vorstehend genannten Regelungen ergibt, keine Haftung für:
a.) die rechtliche (wettbewerbs- und werberechtliche) Zulässigkeit von durch uns entwickelten Kampagnen und/oder
Werbemitteln (einschließlich Ideen, Konzepten und Entwürfen),
b.) kennzeichenrechtliche Verstöße sowie
c.) die Schutz-/ Eintragungsfähigkeit (z.B. Design, Marke, Patent, Gebrauchsmuster) der von uns im Rahmen des
Auftrags entwickelten und gelieferten Kampagnen und/oder Werbemitteln (einschließlich Ideen, Konzepten und
Entwürfen).

10.7.Sofern wir Risiken in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit der in Ziffer 11.6. genannten Fälle erkennen, werden wir
Sie davon in Kenntnis setzen. Sofern Sie eine diesbezügliche rechtliche Prüfung durch Rechtsanwält:innen für
erforderlich halten, tragen Sie die dafür anfallenden Kosten selbst oder erstatten uns abgestimmte Kosten, sofern
wir nach Absprache mit Ihnen eine rechtliche Prüfung für Sie beauftragen.

11. Datenschutz
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang personenbezogener Daten des Auftraggebers
verweisen wir auf unsere gesonderten Datenschutzhinweise.

12. Verschwiegenheit
Grundlage unserer Zusammenarbeit mit Ihnen ist Vertrauen. Daher verpflichten wir uns, Ihre Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse stets vertraulich zu behandeln und zu bewahren. Informationen über Sie, Ihre Produkte und
Dienstleistungen werden wir nur zu abgestimmten Terminen veröffentlichen und/oder an Dritte weitergeben. Wir
verpflichten unsere Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen ebenfalls in gleicher Weise zur Wahrung Ihrer Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse.

13. Schlussbestimmungen

13.1.Sofern Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, sind Sie nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt,
einen Auftrag zu stornieren oder von diesem zurückzutreten. Wir sind berechtigt, die Erteilung der Zustimmung
davon abhängig zu machen, dass wir neben der Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten
Leistungen und entstandenen Kosten (dazu zählen auch Zahlungen an Dritte, zu denen wir uns im Vertrauen auf die
Auftragserfüllung verpflichtet haben) eine angemessene Stornogebühr in Höhe von regelmäßig fünfundzwanzig
Prozent (25 %) des noch nicht abgerechneten Auftragswertes berechnen.

13.2.Wir nehmen Ihren Auftrag unter Ausschluss der für uns unvermeidbaren und nicht versicherbaren Risiken an, die
sich aus höherer Gewalt und Seuchen (wie z.B. BSE, H5N1, Coronavirus, Maul- und Klauenseuche oder SARS)
ergeben. Fälle höherer Gewalt und Seuchen werden im Folgenden einzeln und zusammen „Ereignisse“ genannt.
Wird unsere Leistung durch unmittelbare oder mittelbare Folgen eines Ereignisses, die nicht versichert sind,
wesentlich erschwert oder vorübergehend oder ganz unmöglich (z.B. Streiks, Einschränkungen des Reiseverkehrs,
Erkrankung von wesentlichen Teammitgliedern oder Darstellern etc.), werden wir Sie darauf hinweisen und Ihre
Weisung einholen. Entscheiden Sie sich für einen Abbruch der Produktion, bleibt der Vergütungsanspruch nur
insoweit bestehen als Drittkosten angefallen sind. Ein Gewinn ist nicht zu zahlen. Entscheiden Sie sich für eine
Verschiebung, haben wir Anspruch auf Erstattung der dadurch bedingten Mehrkosten.

13.3.Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage des mit Ihnen geschlossenen Auftrags
und dieser AGB. Ihre (Einkaufs-) Bedingungen finden selbst dann keine Anwendung, wenn Sie in Ihrer Bestellung auf
diese hinweisen.

13.4.Sollten einzelne Regelungen dieser AGB und/oder des Auftrags gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche
Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

13.5.Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern Sie Kaufmann sind oder für eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen
allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union haben; Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt deutsches Recht
unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

13.6.Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem bestehenden Vertrag bedarf unserer
schriftlichen Einwilligung.

Stand: Januar 2024